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Beteiligung der Patienten an den Ausgaben der Krankenkassen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Selbstbeteiligung (früher: "Rezeptgebühr") genannt. Voraussetzungen für eine Befreiung oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung z.B. bei Medikamenten in der Apotheke sind gesetzlich geregelt.